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   LSG Berlin, 24.05.2004 - L 16 RA 93/03   

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https://dejure.org/2004,25737
LSG Berlin, 24.05.2004 - L 16 RA 93/03 (https://dejure.org/2004,25737)
LSG Berlin, Entscheidung vom 24.05.2004 - L 16 RA 93/03 (https://dejure.org/2004,25737)
LSG Berlin, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - L 16 RA 93/03 (https://dejure.org/2004,25737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes; Rücknahmebefugnis mit Wirkung für die Vergangenheit bei Verletzung von Mitteilungspflichten; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.02.1978 - 12 RAr 73/76

    Angefochtenes Urteil - Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten -

    Auszug aus LSG Berlin, 24.05.2004 - L 16 RA 93/03
    Sie war mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils in entsprechender Anwendung von § 138 Sozialgerichtsgesetz (SGG) im Hinblick auf das vom SG offensichtlich unrichtig aufgeführte Datum des angefochtenen Bescheides (11. September 1997 anstatt 19. September 1997) wie geschehen berichtigt wurde (vgl. zur Berichtigungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts: BSG SozR 1500 § 138 Nr. 3; SozR 1500 § 164 Nr. 33).
  • BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81

    Gesundheitszustand; Teilzeitarbeit; Vollzeitbeschäftigung; Beamter;

    Auszug aus LSG Berlin, 24.05.2004 - L 16 RA 93/03
    Dies ist vielmehr erst dann der Fall, wenn der auf Grund seines Gesundheitszustandes nur zur Teilzeitarbeit fähige Versicherte zwar vollschichtig beschäftigt ist, es sich aber nicht um eine "vergönnungsweise" Beschäftigung handelt (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 1982 -11 RA 26/81 = SozR 2200 § 1246 Nr. 89).
  • BSG, 15.10.1987 - 1 RA 57/85

    Revisionsgericht - Berichtigung - Urteil - Vorinstanz - Tatsächliche Feststellung

    Auszug aus LSG Berlin, 24.05.2004 - L 16 RA 93/03
    Sie war mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils in entsprechender Anwendung von § 138 Sozialgerichtsgesetz (SGG) im Hinblick auf das vom SG offensichtlich unrichtig aufgeführte Datum des angefochtenen Bescheides (11. September 1997 anstatt 19. September 1997) wie geschehen berichtigt wurde (vgl. zur Berichtigungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts: BSG SozR 1500 § 138 Nr. 3; SozR 1500 § 164 Nr. 33).
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